RS Vwgh 1994/3/15 93/11/0265

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Veröffentlicht am 15.03.1994
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs2 litf;
KFG 1967 §66 Abs3;

Rechtssatz

Aus den Unfallfolgen kann nicht zwingend auf ein besonders hohes Maß der Gefährlichkeit iSd Wertungskriteriums der Gefährlichkeit der Verhältnisse (§ 66 Abs 2 lit f KFG) geschlossen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993110265.X02

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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