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24/01 StrafgesetzbuchNorm
KFG 1967 §66 Abs2 litc;Rechtssatz
Überragende Bedeutung kommt in dem Fall, wo der Bf rechtskräftig wegen eines Verbrechens iSd § 75 StGB verurteilt wurde, dem Wertungsgesichtspunkt der Verwerflichkeit des strafbaren Verhaltens des Bf zu, handelt es sich doch bei Mord, der eine bestimmte Tatsache iSd § 66 Abs 2 lit c KFG bildet, um eines der schwerwiegendsten Verbrechen überhaupt (hier ist von Bedeutung, daß dieser Tat mehrer Mordversuche des Bf an seiner Ehefrau vorangegangen sind).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993110070.X01Im RIS seit
19.03.2001Zuletzt aktualisiert am
18.06.2010