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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §13 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1563/80 B 8. Juli 1980 VwSlg 10205 A/1980 RS 1(hier fehlt die Angabe des Tages, an dem das allfällige Hindernis, durch welches der Bf an der rechtzeitigen Einbringung einer Beschwerde gehindert war, aufgehört hat.)Stammrechtssatz
Einem Wiedereinsetzungsbegehren, in dem entgegen der Vorschrift des § 46 Abs 3 VwGG 1965 keine Angaben über dessen Rechtzeitigkeit enthalten sind, fehlt der Charakter eines dem Gesetz entsprechenden Wiedereinsetzungsantrages. Es handelt sich hiebei um einen nicht verbesserungsfähigen Inhaltsmangel, das Begehren ist daher zurückzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993110260.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
28.07.2010