Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §39 Abs2;Rechtssatz
Der Umstand allein, daß das zulässige Gesamtgewicht um exakt 4000 kg überschritten wurde, ist kein Indiz für einen Funktionsfehler einer Waage, der die Behörde zu weiteren amtswegigen Ermittlungen verpflichtet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993030254.X03Im RIS seit
19.03.2001Zuletzt aktualisiert am
04.07.2014