RS Vwgh 1994/3/16 93/03/0204

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.03.1994
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;
VStG §5 Abs2;

Rechtssatz

Bei Kraftfahrzeuglenkern kann eine Unkenntnis oder die irrige Auslegung von Bestimmungen der StVO nicht als unverschuldet angesehen werden.

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Normen und Materien StGB

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993030204.X03

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten