RS Vwgh 1994/3/16 93/01/0143

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Veröffentlicht am 16.03.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §20 Abs2;
AVG §58 Abs2;

Rechtssatz

Macht der Asylwerber in der Berufung als Verfahrensfehler geltend, daß der Bescheid gem § 58 Abs 2 AVG nicht ausreichend begründet worden sei, macht er damit keine offenkundige Mangelhaftigkeit des Ermittlungsverfahrens erster Instanz iSd § 20 Abs 2 AsylG 1991 geltend.

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993010143.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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