RS Vwgh 1994/3/16 93/03/0204

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Veröffentlicht am 16.03.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;
VStG §6;

Rechtssatz

Sofern der Bf vorbringt, wegen der niedrigen Temperaturen im Fahrzeug habe er den Motor starten müssen, um gesundheitliche Schäden abzuwenden, sodaß er sich in einer Notstandssituation befunden hätte, und behauptet er nicht, kein anderes Verhalten wäre zur Abwehr dieser Gefahr zumutbar gewesen und er habe sich nicht schuldhaft dieser Gefahr ausgesetzt, liegen die Voraussetzungen für die Annahme eines Notstandes iSd § 6 VStG nicht vor.

Schlagworte

Lenken oder Inbetriebnehmen eines Kraftfahrzeuges

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993030204.X02

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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