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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit der erstinstanzlichen Angaben des Asylwerbers darf die belangte Behörde die Ausführungen in der Berufung, sofern nicht ein Fall des § 20 Abs 2 AsylG 1991 vorliegt, nicht heranziehen.
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens Allgemein Grundsatz der Unbeschränktheit Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993010293.X02Im RIS seit
20.11.2000