RS Vwgh 1994/3/16 93/03/0204

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Veröffentlicht am 16.03.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
VStG §44a Z2;
VStG §51 Abs1;

Rechtssatz

Die Berufungsbehörde ist zur Subsumtion des Tatvorwurfes unter ein anderes Tatbestandsmerkmal berechtigt.

Schlagworte

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme VerwaltungsstrafrechtBerufungsbescheidBesondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993030204.X05

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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