RS VwGH Erkenntnis 1994/03/16 94/03/0001

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.03.1994
beobachten
merken
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/03/0010 Rechtssatz

kein RS

Im RIS seit
12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten