RS Vwgh 1994/3/16 93/03/0204

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Veröffentlicht am 16.03.1994
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/18/0137 E 24. Februar 1988 VwSlg 12654 A/1988 RS 1

Stammrechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung liegt, unabhängig von der Absicht, das KFZ zu lenken, eine Inbetriebnahme eines KFZ gem § 5 Abs 1 StVO immer schon dann vor, wenn dessen Motor in Gang gesetzt wird.

Schlagworte

Lenken oder Inbetriebnehmen eines Kraftfahrzeuges

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993030204.X01

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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