RS Vwgh 1994/3/16 93/01/0509

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Veröffentlicht am 16.03.1994
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Index

25/04 Sonstiges Strafprozessrecht
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

ARHG §12;
StbG 1985 §10 Abs1 Z8;

Rechtssatz

Durch die Verleihung der Staatsbürgerschaft an eine Person, gegen die ein Verfahren wegen Auslieferung zur Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung (hier von rund 7,5 Mio DM) und Urkundenfälschung an die BRD anhängig ist, könnte das Interesse der Republik Österreich geschädigt oder das Ansehen der Republik durch eine nicht auszuschließende Kritik an Österreich in der Öffentlichkeit negativ beeinträchtigt werden, weil einerseits mit der Verleihung der Staatsbürgerschaft der Verhinderung einer Strafverfolgung Vorschub geleistet werden kann (vgl § 12 ARHG) und andererseits der Eindruck entstehen würde, die Republik lege der Beachtung der Steuergesetzgebung Deutschlands keinen besonderen Wert bei. Es kommt dabei auch nicht darauf an, ob bereits gegen den Bewerber um Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft in einem fremden Staat Anklage erhoben wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993010509.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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