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25/04 Sonstiges StrafprozessrechtNorm
ARHG §12;Rechtssatz
Durch die Verleihung der Staatsbürgerschaft an eine Person, gegen die ein Verfahren wegen Auslieferung zur Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung (hier von rund 7,5 Mio DM) und Urkundenfälschung an die BRD anhängig ist, könnte das Interesse der Republik Österreich geschädigt oder das Ansehen der Republik durch eine nicht auszuschließende Kritik an Österreich in der Öffentlichkeit negativ beeinträchtigt werden, weil einerseits mit der Verleihung der Staatsbürgerschaft der Verhinderung einer Strafverfolgung Vorschub geleistet werden kann (vgl § 12 ARHG) und andererseits der Eindruck entstehen würde, die Republik lege der Beachtung der Steuergesetzgebung Deutschlands keinen besonderen Wert bei. Es kommt dabei auch nicht darauf an, ob bereits gegen den Bewerber um Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft in einem fremden Staat Anklage erhoben wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993010509.X02Im RIS seit
11.07.2001