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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
ABGB §273;Beachte
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichenSinne erledigt am 16.3.1994 94/01/0215, 94/01/0278, 94/01/0290 Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/01/0184 94/01/0185 94/01/0213Rechtssatz
Ist eine Beschwerde gemäß § 34 Abs 1 VwGG ohne weiteres
Verfahren wegen offenbarer Unzuständigkeit des VwGH (hier wegen
ausschließlicher Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte in
einer Angelegenheit aus dem Titel der Sachwalterschaft) zurückzuweisen, so ist nicht zu prüfen, ob der dem Bf beigegebene Sachwalter der Erhebung der Beschwerde zustimmt.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994010183.X01Im RIS seit
03.04.2001