Index
L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/05/21 91/06/0143 12Stammrechtssatz
Bei der raumordnungsrechtlichen Beurteilung der Betriebstype kommt es auf die im gewerberechtlichen Verfahren maßgebenden Emissionen des konkreten Betriebes unter Einhaltung der konkret erteilten Auflagen gerade nicht an. Es bestehen keine Bedenken, wenn die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens eines gewerbebehördlichen Verfahrens im Baubewilligungsverfahren berücksichtigt werden (sofern dazu ausreichend Parteiengehör gewährt worden ist), jedoch müssen dabei die unterschiedlichen Aufgabenstellungen für Baubehörde und Gewerbebehörde beachtet werden (Hinweis E 18.9.1990, 90/05/0012).
Schlagworte
ParteiengehörEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993060217.X02Im RIS seit
03.05.2001