RS Vwgh 1994/3/17 91/14/0040

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Veröffentlicht am 17.03.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §24;

Rechtssatz

Wesentliche Betriebsgrundlagen sind bei produzierenden Gewerbebetrieben das Betriebsgebäude bzw das Mietrecht am Betriebslokal, sowie maschinelle Anlagen und Einrichtungen, bei Einzelhandelsunternehmungen zusätzlich das Warenlager. Wesentliche Betriebsgrundlagen bei Großhandel oder Generalvertretungen sind Geschäftsverbindungen mit Kunden und Auftraggebern (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch EStG 1988, § 24 Textziffer 22.4).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991140040.X01

Im RIS seit

21.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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