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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Der Umstand, daß als Ergebnis einer eingehenden Vorbereitung auf die Verhandlung schon vorher ein schriftliches Konzept des Bescheides erarbeitet wird, erleichtert die mündliche Verkündung der Entscheidung bzw die Einarbeitung allfälliger Ergänzungen und macht die Entscheidung an sich nicht rechtswidrig.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Vorweggenommene antizipative BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992060263.X01Im RIS seit
11.07.2001