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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauG Vlbg 1972 §6 Abs10;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):E 17. März 1994, 93/06/0132Rechtssatz
Bei Beurteilung von Belästigungen iSd § 6 Abs 10 Vlbg BauG 1972 ist ein objektiver Maßstab in dem Sinne anzulegen, daß vom Empfinden eines Durchschnittsmenschen auszugehen ist (sodaß es zB auf eine besondere Geruchsempfindlichkeit im Einzelfall nicht ankommt). Stallgeruch und der Geruch von Mistlegen bzw Jauchegruben stellen jedoch schon nach allgemeiner Erfahrung nicht nur "subjektiv", sondern auch objektiv Belästigungen dar, welche die Nachbarn im Wohngebiet iSd § 14 Abs 3 Vlbg RPG nicht hinnehmen müssen.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993060096.X12Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009