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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
ABGB §477;Rechtssatz
Eine von der Gemeinde eingeräumte Dienstbarkeit betreffend eine Zufahrt und Abfahrt der geplanten Tiefgarage eines Geschäftshauses über die städtische Liegenschaft kann zwar als ausreichende rechtliche Absicherung iSd § 4 Abs 1 Tir BauO 1989 angesehen werden (Hinweis E 13.12.1990, 89/06/0018) sofern nicht allenfalls neuerlich eine Zustimmungspflicht gemäß § 26 BStG oder ähnliches gegeben wäre. § 4 Abs 1 Tir BauO 1989 verlangt aber, daß durch die bereits eingeräumte Dienstbarkeit eine Verbindung mit einer öffentlichen Verkehrsfläche schon rechtlich besteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991060145.X02Im RIS seit
11.07.2001