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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Art140 Abs1 B-VG; Individualantrag eines Wahlberechtigten auf Aufhebung des §67 Abs2 zweiter und dritter Satz VerfGG; Zumutbarkeit der Einbringung einer Wahlanfechtung gem. Art141 Abs1 lita B-VG; keine LegitimationRechtssatz
Legitimationsmangel; Zumutbarkeit der Einbringung einer Wahlanfechtung gemäß Art141 Abs1 lita B-VG.
In dieser Wahlanfechtung hätte der Antragsteller seine Bedenken ob der Verfassungsmäßigkeit der die Anfechtungslegitimation (des einzelnen Wahlberechtigten betreffend die Wahl zu den allgemeinen Vertretungskörpern) verneinenden - und im Verfahren bei Prüfung der Zulässigkeit der Anfechtung auch tatsächlich anzuwendenden - Bestimmung des §67 Abs2 Sätze 2 und 3 VfGG 1953 vortragen können, um - sollte der Verfassungsgerichtshof seine verfassungsrechtlichen Bedenken teilen - die Einleitung eines Gesetzesprüfungsverfahrens zu initiieren.
Zurückweisung des Individualantrages auf Aufhebung des zweiten und dritten Satzes in §67 Abs2 VfGG 1953.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / IndividualantragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1988:G231.1987Dokumentnummer
JFR_10119074_87G00231_01