RS Vwgh 1994/3/17 91/06/0145

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Veröffentlicht am 17.03.1994
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Index

L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Tirol
L82007 Bauordnung Tirol
96/01 Bundesstraßengesetz

Norm

BauO Tir 1989 §31 Abs4 litb;
BauO Tir 1989 §4 Abs1;
BStG 1971 §26;

Rechtssatz

Soll die im Bereich der geplanten Ausfahrt aus der Tiefgarage eines Geschäftshauses bereits bestehende Einfahrt und Ausfahrt (anders als bisher) von vornherein nur (mehr) der Ausfahrt dienen, muß die Zustimmungspflicht nach § 26 BStG angenommen werden, weil ein Anschluß an eine Bundesstraße dadurch geändert wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991060145.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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