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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauG Vlbg 1972 §6 Abs10;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):E 17. März 1994, 93/06/0132Rechtssatz
§ 14 Abs 3 Vlbg RPG iVm § 6 Abs 10 Vlbg BauG bietet keinen Hinweis dafür, daß der darin normierte Belästigungsschutz unter dem Vorbehalt einer ohnehin bereits bestehenden Belästigung aus angrenzenden Flächen mit anderer Widmungsart steht. Fallweise auftretende Geruchsimmissionen aus einer dort zulässigen landwirtschaftlichen Tätigkeit rechtfertigen daher nicht die Errichtung von Bauwerken, die etwa unmittelbar vom im Wohngebiet liegenden Nachbargrundstück ausgehende Geruchsbelästigungen für andere Grundstücke des Wohngebietes erwarten lassen (hier: Pferdehaltung).
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993060096.X09Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009