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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
ABGB §552;Rechtssatz
Auch eine durch letztwillige Verfügung zu bewirkende Trennung von Mitgliedschaftsrechten von der bisherigen Stammsitzliegenschaft bedarf einer agrarbehördlichen Bewilligung, da es im Hinblick auf die Ziele, die das Tir FlVflG 1978 mit der Bewilligungspflicht verfolgt, keinen Unterschied macht, ob eine solche Trennung durch Rechtsgeschäfte unter Lebenden oder durch letztwillige Verfügung erfolgt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993070166.X05Im RIS seit
09.01.2002Zuletzt aktualisiert am
09.02.2012