RS Vwgh 1994/3/18 93/07/0159

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Veröffentlicht am 18.03.1994
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Index

L61303 Kulturpflanzenschutz Pflanzenschutz Mindestpflanzabstände
Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
Landw KulturflächenG NÖ 1977 §2 Abs1;
Landw KulturflächenG NÖ 1977 §2 Abs2;

Rechtssatz

Die Eigentümer von an die Aufforstungsfläche angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Grundstücken können im Bewilligungsverfahren nach dem NÖ Landw KulturflächenG nur die ihnen im § 2 Abs 2 dieses Gesetzes eingeräumten subjektiven Rechte geltend machen. Mit der Begründung, die Aufforstung verstoße gegen § 2 Abs 1 NÖ Landw KulturflächenG, vermögen sie nicht durchzudringen, zumal sich diese Bestimmung lediglich an die Behörde richtet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993070159.X01

Im RIS seit

07.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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