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L61303 Kulturpflanzenschutz Pflanzenschutz MindestpflanzabständeNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die Eigentümer von an die Aufforstungsfläche angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Grundstücken können im Bewilligungsverfahren nach dem NÖ Landw KulturflächenG nur die ihnen im § 2 Abs 2 dieses Gesetzes eingeräumten subjektiven Rechte geltend machen. Mit der Begründung, die Aufforstung verstoße gegen § 2 Abs 1 NÖ Landw KulturflächenG, vermögen sie nicht durchzudringen, zumal sich diese Bestimmung lediglich an die Behörde richtet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993070159.X01Im RIS seit
07.11.2001