RS Vwgh 1994/3/18 93/07/0187

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Veröffentlicht am 18.03.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
WRG 1959 §138;

Rechtssatz

Weder das AVG noch das WRG sehen vor, daß einem wasserpolizeilichen Auftrag zwingend ein Ortsaugenschein unter Zuziehung der Parteien vorauszugehen hat.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Augenschein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993070187.X07

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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