RS Vfgh 1988/9/26 A13/88

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Veröffentlicht am 26.09.1988
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Index

10 Verfassungsrecht
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)

Norm

B-VG Art137

Rechtssatz

Art137 B-VG; Klage gegen ein Land wegen Rückzahlung einer zu Unrecht bezahlten Geldstrafe; Entstehen der Rückzahlungsverpflichtung mit Wegfall des Rechtstitels; keine ausreichende Fristsetzung für behördeninterne Veranlassung der Rückzahlung; Leistung der Zahlung innerhalb angemessener Frist - kein Verzug; verfrühte Klagsführung - kein notwendiges Mittel zweckentsprechender Rechtsverfolgung

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Klage

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1988:A13.1988

Dokumentnummer

JFR_10119074_88A00013_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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