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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art137Rechtssatz
Art137 B-VG; Klage gegen ein Land wegen Rückzahlung einer zu Unrecht bezahlten Geldstrafe; Entstehen der Rückzahlungsverpflichtung mit Wegfall des Rechtstitels; keine ausreichende Fristsetzung für behördeninterne Veranlassung der Rückzahlung; Leistung der Zahlung innerhalb angemessener Frist - kein Verzug; verfrühte Klagsführung - kein notwendiges Mittel zweckentsprechender Rechtsverfolgung
Schlagworte
VfGH / KlageEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1988:A13.1988Dokumentnummer
JFR_10119074_88A00013_01