Index
63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §56 Abs2;Rechtssatz
§ 56 Abs 2 BDG 1979 darf nicht ein solcher Sinn unterstellt werden, daß - nicht nur annähernd jede erwerbsmäßige Nebenbeschäftigung, sondern - überhaupt jede Nebenbeschäftigung, die in Kontakten mit anderen Menschen besteht, zu untersagen wäre (Hinweis E 18.11.1985, 85/12/0145).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992120254.X02Im RIS seit
21.03.2001