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L22002 Landesbedienstete KärntenNorm
BDG 1979 §56 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/12/0145 E 18. November 1985 VwSlg 11942 A/1985 RS 1(keine Bedenken gegen gerichtliche Gutachtertätigkeit eines wasserbautechnischen Landesbeamten)Stammrechtssatz
Um die Untersagung einer Nebenbeschäftigung zu rechtfertigen, darf die Vermutung der Befangenheit nicht bloß eine abstrakt denkmögliche sein, sie muss vielmehr stichhaltig und auf den Erfahrungen des täglichen Lebens aufbauend begründet werden. Nicht notwendig ist aber, dass durch diese Nebenbeschäftigung eine Befangenheit hervorgerufen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993120001.X02Im RIS seit
05.07.2001Zuletzt aktualisiert am
19.01.2011