RS Vwgh 1994/3/18 93/17/0047

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Veröffentlicht am 18.03.1994
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Index

L34003 Abgabenordnung Niederösterreich
21/01 Handelsrecht
21/07 Sonstiges Handelsrecht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1;
AVG §9;
BAO §278;
BAO §93 Abs2;
EGG;
LAO NÖ 1977 §208;
LAO NÖ 1977 §70 Abs2;

Rechtssatz

Ausführungen zu den Auswirkungen der im erstinstanzlichen Bescheid nicht eindeutig vorgenommenen Konkretisierung des Bescheidadressaten im Rechtsmittelverfahren. (Hier Frage, ob mit der im "Kopf" des Abgabenfestsetzungsbescheides vorgenommenen Bezeichnung "Dr K & Dr G" zwei natürliche Personen in die Schuldnerposition verwiesen werden sollten oder ob damit eine offene Erwerbsgesellschaft angesprochen werden sollte).

Schlagworte

Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit juristische Person Personengesellschaft des Handelsrechts Zivilrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993170047.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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