Index
L34003 Abgabenordnung NiederösterreichNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen zu den Auswirkungen der im erstinstanzlichen Bescheid nicht eindeutig vorgenommenen Konkretisierung des Bescheidadressaten im Rechtsmittelverfahren. (Hier Frage, ob mit der im "Kopf" des Abgabenfestsetzungsbescheides vorgenommenen Bezeichnung "Dr K & Dr G" zwei natürliche Personen in die Schuldnerposition verwiesen werden sollten oder ob damit eine offene Erwerbsgesellschaft angesprochen werden sollte).
Schlagworte
Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit juristische Person Personengesellschaft des Handelsrechts ZivilrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993170047.X02Im RIS seit
11.07.2001