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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die Existenz eines Bescheides, mit dem auf Antrag gem § 7 Abs 3 erster Satz SAG rechtskräftig festgestellt wurde, es liege kein Sonderabfall vor, hindert das Zollamt nicht, aus Anlaß der Durchführung eines Zollverfahrens ein Verfahren nach § 9 Abs 3 iVm § 7 Abs 3 SAG zu veranlassen. Stellt sich jedoch in diesem Verfahren heraus, daß die Sendung unter den rechtskräftigen Bescheid nach § 7 Abs 3 erster Satz SAG fällt, hat dies die Behörde im Verfahren nach § 9 Abs 3 iVm § 7 Abs 3 SAG zu beachten.
Schlagworte
Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990120113.X07Im RIS seit
20.11.2000