RS Vwgh 1994/3/18 91/07/0041

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Veröffentlicht am 18.03.1994
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §102 Abs1 litb;
WRG 1959 §121 Abs1;
WRG 1959 §15 Abs1;

Rechtssatz

Mit dem Hinweis auf die Versäumung der Fertigstellungsfrist, weshalb die Bewilligung für erloschen zu erklären sei, überschreitet ein Fischereiberechtigter die Grenzen der ihm im Verfahren nach § 121 Abs 1 WRG zustehenden Einwendungen (Hinweis E 7.7.1980, 1692/80).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991070041.X03

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

20.07.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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