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63/05 ReisegebührenvorschriftNorm
RGV 1955 §1 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 95/12/0015 E 25. Februar 1998Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/09/27 86/12/0250 1Stammrechtssatz
Aus der Wendung im § 1 Abs 1 RGV (" nach Maßgabe dieser Verordnung Anspruch auf den Ersatz des Mehraufwandes ") kann nicht abgeleitet werden, daß der Anspruch auf Reisegebühren, sei es dem Grunde nach, sei es der Höhe nach, von einem tatsächlichen Mehraufwand des Beamten, der in jedem einzelnen Fall ermittelt werden müßte, abhängig ist. Denn der Anspruch auf Reisegebühren besteht " nach Maßgabe dieser Verordnung "; damit wird auf die einzelnen Tatbestände der RGV weiter verwiesen, aus denen sich ergibt, daß der Ersatz des Mehraufwandes - von Ausnahmen abgesehen - nach dem Grundsatz einer typisierenden und pauschalierenden Methode geregelt worden ist (Hinweis E 22.12.1975, 979/75 und E 19.3.1976, 990/75).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993120275.X02Im RIS seit
20.11.2000