RS Vwgh 1994/3/18 92/07/0043

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Veröffentlicht am 18.03.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §56;
WRG 1959 §112 Abs2;
WRG 1959 §27 Abs1 litf;

Rechtssatz

Ein Bescheid, der die Rechtslage verfügend gestaltet, umfaßt auch ein die Rechtslage feststellendes Element. Ein solches einem Verlängerungsbescheid nach § 112 Abs 2 WRG innewohnendes Element der Rechtslagenfeststellung erhält angesichts der Erlöschensbestimmung des § 27 Abs 1 lit f WRG besonderes Gewicht.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992070043.X02

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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