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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Ein Bescheid, der die Rechtslage verfügend gestaltet, umfaßt auch ein die Rechtslage feststellendes Element. Ein solches einem Verlängerungsbescheid nach § 112 Abs 2 WRG innewohnendes Element der Rechtslagenfeststellung erhält angesichts der Erlöschensbestimmung des § 27 Abs 1 lit f WRG besonderes Gewicht.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992070043.X02Im RIS seit
12.11.2001