RS Vwgh 1994/3/18 90/12/0113

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Veröffentlicht am 18.03.1994
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40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AVG §3 litb;
AVG §3 litc;
SAG §7 Abs3;
SAG §9 Abs3;

Rechtssatz

§ 3 lit b AVG geht als speziellere Vorschrift dem § 3 lit c AVG (arg: in sonstigen Sachen) vor. Die Beurteilung, ob sich eine Sache auf den Betrieb eines Unternehmens oder sonstige dauernde Tätigkeiten bezieht, richtet sich nach der den jeweiligen Gegenstand des Verfahrens bildenden Verwaltungsangelegenheit (hier: § 7 Abs 3 iVm § 9 Abs 3 SAG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990120113.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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