RS Vwgh 1994/3/18 92/12/0217

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Veröffentlicht am 18.03.1994
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 §49 Abs2;
GehG 1956 §16 Abs1;

Rechtssatz

Noch während des Bestandes des privatrechtlichen Dienstverhältnisses erbrachte Überstunden können mangels gesetzlicher Grundlage nicht nach Übertritt in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis erst ein Jahr nach ihrer Erbringung als Freizeitausgleich in Anspruch genommen werden.

Schlagworte

Getränkesteuerrückzahlung Rückzahlung Getränkesteuer

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992120217.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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