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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §49 Abs2;Rechtssatz
Noch während des Bestandes des privatrechtlichen Dienstverhältnisses erbrachte Überstunden können mangels gesetzlicher Grundlage nicht nach Übertritt in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis erst ein Jahr nach ihrer Erbringung als Freizeitausgleich in Anspruch genommen werden.
Schlagworte
Getränkesteuerrückzahlung Rückzahlung GetränkesteuerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992120217.X02Im RIS seit
11.07.2001