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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Das für einen Spezialfall vorgesehene amtswegige (über Veranlassung der Zollbehörde) einzuleitende und durchzuführende Feststellungsverfahren gem § 7 Abs 3 iVm § 9 Abs 3 SAG, das sich ausschließlich auf eine bestimmte Sendung bezieht, die Gegenstand eines Zollverfahrens (aus Anlaß der Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr) ist, schränkt die umfassende Bindungswirkung der auf Antrag vorgenommenen Feststellung nach § 7 Abs 3 erster Satz SAG nicht ein.
Schlagworte
Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990120113.X06Im RIS seit
20.11.2000