RS Vwgh 1994/3/18 90/12/0113

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Veröffentlicht am 18.03.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AVG §56;
AVG §68 Abs1;
SAG §7 Abs3;
SAG §9 Abs3;

Rechtssatz

Das für einen Spezialfall vorgesehene amtswegige (über Veranlassung der Zollbehörde) einzuleitende und durchzuführende Feststellungsverfahren gem § 7 Abs 3 iVm § 9 Abs 3 SAG, das sich ausschließlich auf eine bestimmte Sendung bezieht, die Gegenstand eines Zollverfahrens (aus Anlaß der Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr) ist, schränkt die umfassende Bindungswirkung der auf Antrag vorgenommenen Feststellung nach § 7 Abs 3 erster Satz SAG nicht ein.

Schlagworte

Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990120113.X06

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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