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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §49 Abs2;Rechtssatz
Eine allgemeine Regel, daß der Freizeitausgleich gegen die ältesten Überstunden zu verrechnen sei, ist § 16 Abs 1 GehG nicht zu entnehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992120217.X01Im RIS seit
11.07.2001