RS Vwgh 1994/3/18 93/07/0011

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Veröffentlicht am 18.03.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
19/05 Menschenrechte
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

MRK Art7 Abs1;
VStG §1 Abs1;
VStG §44a Z2;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Bestimmung des § 1 Abs 1 VStG steht der Anwendung einer ein bestimmes Verhalten unter Strafe stellenden Norm auf ein Verhalten entgegen, das zu einer Zeit gesetzt wurde, zu welcher das die Strafbarkeit eines solchen Verhaltens normierende Gesetz noch nicht in Kraft getreten war.

Schlagworte

Verwaltungsvorschrift Mängel im Spruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993070011.X02

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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