Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VVG §11;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/07/0117Rechtssatz
Die mit dem Vorauszahlungstitel geschaffene Schuld geht mit der Festsetzung der Ersatzpflicht für die tatsächlich entstandenen Kosten des Vollstreckungsverfahrens in einer aus diesem Titel erwachsenden (hier: höheren) Schuld auf.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992070055.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017