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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §63 Abs1;Rechtssatz
Führt die Berufungsbehörde die Berufung der Agrargemeinschaft gegen einen Bescheid im Sonderteilungsverfahren nach dem Tir FlVfLG 1978 einer meritorischen Erledigung durch Abweisung anstelle einer Zurückweisung wegen fehlender Parteistellung zu, ist die Agrargemeinschaft nicht in ihren Rechten verletzt. Den nach § 74 Abs 2 Tir FlVfLG 1978 im Sonderteilungsverfahren tatsächlich Parteistellung genießenden Rechtssubjekten gegenüber kann der von der Behörde erste Instanz erlassene und von der Berufungswerberin unbefugterweise bekämpfte Bescheid erst nach seiner Zustellung Wirksamkeit entfalten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993070188.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
23.06.2015