RS Vwgh 1994/3/18 93/07/0188

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Veröffentlicht am 18.03.1994
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Index

L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Tirol
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
80/06 Bodenreform

Norm

AVG §63 Abs1;
AVG §66 Abs4;
AVG §8;
FlVfGG §20;
FlVfGG §37;
FlVfLG Tir 1978 §60;
FlVfLG Tir 1978 §74 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Führt die Berufungsbehörde die Berufung der Agrargemeinschaft gegen einen Bescheid im Sonderteilungsverfahren nach dem Tir FlVfLG 1978 einer meritorischen Erledigung durch Abweisung anstelle einer Zurückweisung wegen fehlender Parteistellung zu, ist die Agrargemeinschaft nicht in ihren Rechten verletzt. Den nach § 74 Abs 2 Tir FlVfLG 1978 im Sonderteilungsverfahren tatsächlich Parteistellung genießenden Rechtssubjekten gegenüber kann der von der Behörde erste Instanz erlassene und von der Berufungswerberin unbefugterweise bekämpfte Bescheid erst nach seiner Zustellung Wirksamkeit entfalten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993070188.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

23.06.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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