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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VwGG §34 Abs1;Rechtssatz
Die Bestellung eines Sachwalters für eine Wassergenossenschaft stellt sich als gegen eine - gem § 74 Abs 2 WRG als Körperschaft des öffentlichen Rechts Rechtspersönlichkeit besitzende - Wassergenossenschaft gerichtete Maßnahme der Aufsichtsbehörde dar. Auf die Ergreifung aufsichtsbehördlicher Maßnahmen kommt einzelnen ihrer Mitglieder kein Rechtsanspruch zu, da die Aufsichtsbehörde nur bei Mißlingen der Beilegung eines Streitfalles im Schlichtungsweg von einzelnen Mitgliedern der Wassergenossenschaft angerufen werden kann (Hinweis E 24.9.1991, 91/07/0010).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991070082.X01Im RIS seit
12.11.2001