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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ASVG §67 Abs10;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/08/0211Rechtssatz
Für die Anwendung des § 67 Abs 10 ASVG kommt es auf die vor der Konkurseröffnung gelegenen Umstände schon deshalb nicht an, weil das Tatbestandsmoment der Uneinbringlichkeit im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides gegeben sein muß.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993080210.X05Im RIS seit
11.07.2001