RS Vwgh 1994/3/22 93/08/0210

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Veröffentlicht am 22.03.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
23/01 Konkursordnung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §67 Abs10;
KO §1;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/08/0211

Rechtssatz

Für die Anwendung des § 67 Abs 10 ASVG kommt es auf die vor der Konkurseröffnung gelegenen Umstände schon deshalb nicht an, weil das Tatbestandsmoment der Uneinbringlichkeit im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides gegeben sein muß.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993080210.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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