RS VwGH Erkenntnis 1994/03/22 93/08/0176

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Veröffentlicht am 22.03.1994
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Rechtssatz

Eine bloß fehlende Verwaltungsübung, nach der Provisionen (hier: Provisionen für den Abschluß von Bausparverträgen und Versicherungsverträgen) der ASVG-Beitragspflicht zu unterstellen gewesen wären, enthebt den Meldepflichtigen - anders als das Bestehen einer positiven, tatsächlich von der zuständigen Gebietskrankenkasse gehandhabten und dem Meldepflichtigen bekannten Verwaltungsübung, solche Provisionen nicht der Beitragspflicht zu unterziehen - grundsätzlich nicht von seiner Erkundigungspflicht.

Im RIS seit
11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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