Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §410 Abs1 Z7;Rechtssatz
Bei der Feststellung der Beitragsgrundlage hat der Versicherungsträger den Veräußerungsgewinn als Einkommen solange zu berücksichtigen, als der Versicherte nicht den Nachweis der Zuführung dieses Betrages in das Sachanlagevermögen seines Betriebes erbracht hat. Dieser Bescheid steht aber einem späteren - neuerlichen - Antrag nach erfolgter Zuführung des Veräußerungsgewinnes zum Sachanlagevermögen des Betriebes aufgrund der dann geänderten Sachlage und Rechtslage nicht entgegen, räumt doch das Gesetz dem Versicherten eine solche Möglichkeit ausdrücklich bis zum Ablauf der in § 25 Abs 2 GSVG genannten Frist ein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994080017.X01Im RIS seit
20.11.2000