RS Vwgh 1994/3/22 93/08/0177

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.03.1994
beobachten
merken

Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §33 Abs1;
ASVG §34 Abs1;
ASVG §68 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/03/22 93/08/0176 8

Stammrechtssatz

Eine bloß fehlende Verwaltungsübung, nach der Provisionen (hier:

Provisionen für den Abschluß von Bausparverträgen und Versicherungsverträgen) der ASVG-Beitragspflicht zu unterstellen gewesen wären, enthebt den Meldepflichtigen - anders als das Bestehen einer positiven, tatsächlich von der zuständigen Gebietskrankenkasse gehandhabten und dem Meldepflichtigen bekannten Verwaltungsübung, solche Provisionen nicht der Beitragspflicht zu unterziehen - grundsätzlich nicht von seiner Erkundigungspflicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993080177.X06

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

18.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten