Index
66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §33 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/03/22 93/08/0176 8Stammrechtssatz
Eine bloß fehlende Verwaltungsübung, nach der Provisionen (hier:
Provisionen für den Abschluß von Bausparverträgen und Versicherungsverträgen) der ASVG-Beitragspflicht zu unterstellen gewesen wären, enthebt den Meldepflichtigen - anders als das Bestehen einer positiven, tatsächlich von der zuständigen Gebietskrankenkasse gehandhabten und dem Meldepflichtigen bekannten Verwaltungsübung, solche Provisionen nicht der Beitragspflicht zu unterziehen - grundsätzlich nicht von seiner Erkundigungspflicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993080177.X06Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
18.05.2009