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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs6 Z2 lita idF 1990/450;Rechtssatz
Einer teilzeitbeschäftigten Hilfskraft für die Küche kommt (im Beschwerdefall) nicht die Stellung einer Schlüsselkraft zur Erhaltung inländischer Arbeitskräfte zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993090187.X01Im RIS seit
20.11.2000