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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/04/02 90/19/0143 2Stammrechtssatz
Die mehrmalige Bestrafung wegen schwerwiegender Verwaltungsübertretungen nach § 5 StVO, die bei der besonderen Gefährlichkeit der Alkoholisierung im Straßenverkehr Verstöße gegen erhebliche öffentliche Interessen des österreichischen Staates darstellen, rechtfertigen als bestimmte Tatsache iSd § 3 Abs 2 Z 2 FrPolG die Verhängung eines Aufenthaltsverbotes (Hinweis E 21.6.1989, 89/01/0003).
Schlagworte
Parteiengehör Parteiengehör AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993090259.X03Im RIS seit
27.11.2000