RS Vwgh 1994/3/23 93/09/0259

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Veröffentlicht am 23.03.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs3;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/04/02 90/19/0143 2

Stammrechtssatz

Die mehrmalige Bestrafung wegen schwerwiegender Verwaltungsübertretungen nach § 5 StVO, die bei der besonderen Gefährlichkeit der Alkoholisierung im Straßenverkehr Verstöße gegen erhebliche öffentliche Interessen des österreichischen Staates darstellen, rechtfertigen als bestimmte Tatsache iSd § 3 Abs 2 Z 2 FrPolG die Verhängung eines Aufenthaltsverbotes (Hinweis E 21.6.1989, 89/01/0003).

Schlagworte

Parteiengehör Parteiengehör Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993090259.X03

Im RIS seit

27.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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