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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §2 Abs6;Rechtssatz
Im Falle einer Betriebseröffnung während des Kalenderjahres UND einem - sei es zwingend mangels Buchführung nach § 5 EStG 1988, sei es freiwillig gewählten - am 31.12. endenden Wirtschaftsjahr umfaßt das Wirtschaftsjahr notwendigerweise einen kürzeren Zeitraum als zwölf Monate (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch 1988, Randzahl 60 zu § 2).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993130280.X01Im RIS seit
11.07.2001