RS Vwgh 1994/3/23 93/01/1178

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Veröffentlicht am 23.03.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Aufgrund des mangelnden zeitlichen Konnexes der gegen den Asylwerber im Zusammenhang mit dem Aufhängen von Plakaten für die PKK stehenden staatlichen Maßnahmen im Jahr 1985 muß nicht näher darauf eingegangen werden, daß die belangte Behörde diese Maßnahmen im Widerspruch zur Judikatur des VwGH (Hinweis E 29.11.1989, 89/01/0264, und vom E 5.11.1992, 92/01/0703) bloß als strafrechtliche Verfolgung und nicht als Verfolgung aus politischen Gründen ansah.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993011178.X02

Im RIS seit

27.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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