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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Aufgrund des mangelnden zeitlichen Konnexes der gegen den Asylwerber im Zusammenhang mit dem Aufhängen von Plakaten für die PKK stehenden staatlichen Maßnahmen im Jahr 1985 muß nicht näher darauf eingegangen werden, daß die belangte Behörde diese Maßnahmen im Widerspruch zur Judikatur des VwGH (Hinweis E 29.11.1989, 89/01/0264, und vom E 5.11.1992, 92/01/0703) bloß als strafrechtliche Verfolgung und nicht als Verfolgung aus politischen Gründen ansah.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993011178.X02Im RIS seit
27.11.2000