RS Vwgh 1994/3/24 94/16/0023

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Veröffentlicht am 24.03.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §74 Abs3;
VwGG §34 Abs1;

Beachte

Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt am 24.3.1994 94/16/0024

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1992/04/23 92/15/0050 1

Stammrechtssatz

Verfügungen oder Bescheide, gegen die ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig ist, können auch nicht vor dem Verwaltungsgerichtshof für sich bekämpft werden.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Allgemein Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetze

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994160023.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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