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27/03 Gerichtsgebühren JustizverwaltungsgebührenNorm
BewG 1955 §15;Rechtssatz
Allein der Antrag und die Bewilligung dieses Antrages sind für die Eintragungsgebühr maßgeblich (Hinweis E 24.9.1979, 3495/78). Daraus folgt aber nicht, daß damit eine notwendige weitere Auslegung der aus dem Grundbuchsantrag und seiner Eintragungsbewilligung sich ergebenden maßgeblichen Begriffe ausgeschlossen wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993160187.X03Im RIS seit
14.01.2002